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Seerosenorden

Seerosenorden

Die Ordensträger des Seelania Seerosenordens

Erlass des Elferrates über die Vergabe des Närrischen Seerosenordens

Paragraph 1

Die Faschingsgesellschaft Seelania Steinberg e.V. verleiht jährlich einmal an eine Person des öffentlichen Lebens den “Narrischen Seerosenorden”.

Paragraph 2

Der Ordensträger muss sich auszeichnen durch aktive Tätigkeit für die Mitmenschen.

Paragraph 3

Der Ordensträger muss sich über das Maß hinaus engagieren für Toleranz, Gleichberechtigung und Überwindung von Vorurteilen. Er muss einen aktiven Beitrag leisten, um die zwischenmenschlichen Beziehungen zu fördern und zu verbessern.

Paragraph 4

Der Einsatz des Ordensträgers darf sich nicht auf seine beruflichen Tätigkeiten und Pflichten bzw. Aufgaben beschränken.

Paragraph 5

Ein humorvolles Wesen und die Fähigkeit, auch über sich selbst zu lachen, sind Grundvoraussetzungen, Anhänger und Sympathisanten des “tierischen Ernstes” sind absolut ausgeschlossen.

Paragraph 6

Die Vergabe des Ordens bedarf einer “Zwei-Drittel-Mehrheit” aller anwesenden Elferräte bei einer ordentlich geladenen Vorstandschaftssitzung.

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